Elektrofahrräder haben in New Mexico, besonders in einem Bundesstaat mit vielen Outdoor-Aktivitäten wie New Mexico, an großer Beliebtheit gewonnen. Als Ergebnis mussten Trail-Nutzer diese Wege mit Fahrradfahrern teilen. Derzeit erlaubt die bestehende Gesetzgebung den Einsatz von Class 1 E-Bikes auf den Wegen, während die Zulassung von Class 2 und Class 3 E-Bikes den Gemeinden überlassen wird.
Jedoch hat der Stadtrat von Albuquerque eine neue Verordnung vorgeschlagen, die die Regeln für E-Bikes auf den Wegen ändern soll. Wenn die Verordnung verabschiedet wird, würden alle drei Klassen von E-Bikes auf den Mehrzweckwegen erlaubt sein, aber es gäbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Meilen pro Stunde auf allen Wegen.
E-Bikes werden wie folgt eingestuft:
– Class 1: Diese Fahrräder funktionieren nur beim Treten und müssen eine Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde einhalten.
– Class 2: Diese Fahrräder können entweder durch Treten oder durch Verwendung des Gashebels betrieben werden und müssen auch unter 20 Meilen pro Stunde bleiben.
– Class 3: Diese Fahrräder funktionieren ausschließlich beim Treten und müssen eine Geschwindigkeit von unter 28 Meilen pro Stunde beibehalten.
Obwohl die Absicht hinter der vorgeschlagenen Verordnung verständlich ist, haben einige Fahrer Bedenken hinsichtlich der einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung geäußert. Patrick Martin, der Vorsitzende der Interessenvertretung BikeABQ, erkennt die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Bereichen mit hohem Fußgängerverkehr an. Er argumentiert jedoch, dass eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wegen wie Four Hills, University außerhalb von Mesa Del Sol und Embudo östlich von Juan Tabo möglicherweise unnötig ist, da diese Gebiete in der Regel weniger Fußgänger haben.
Martin betont außerdem, dass längere Mehrzweckwege, auf die Pendler oft angewiesen sind, separat betrachtet werden sollten. Viele Radfahrer bevorzugen die Nutzung von Wegen anstatt den Schutzlosen Radwegen neben Fahrzeugen zu navigieren, da die Nutzung von Wegen eine erhöhte Sicherheit bietet.
Da das Thema komplex ist, lobt Martin die Bemühungen der Stadt, eine ausgewogene Lösung zu finden. BikeABQ hat sich in umfangreiche Diskussionen eingeschaltet und dabei die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt. Letztendlich schlägt Martin vor, Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bereichen einzuführen, in denen sie als notwendig erachtet werden, um den praktischsten Ansatz zu finden.
Die vorgeschlagene Verordnung wird noch geprüft und der Stadtrat plant, das Thema am 15. Mai erneut zu beraten, um weitere Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung von E-Bikes auf den Wegen zu erörtern.
Das Elektrofahrradindustrie hat eine erhebliche Popularität erfahren, nicht nur in New Mexico, sondern weltweit. Laut Marktforschung wird erwartet, dass der Elektrofahrradmarkt von 2021 bis 2028 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 7,9% wachsen wird. Faktoren wie das zunehmende Bewusstsein für Umweltschutz und die Nachfrage nach effizienten und kostengünstigen Transportlösungen tragen zu diesem Wachstum bei.
Einer der Hauptgründe für den Anstieg der Nutzung von Elektrofahrrädern ist die Attraktivität von Outdoor-Aktivitäten in Bundesstaaten wie New Mexico, wo Menschen gerne Zeit auf den Wegen verbringen. Elektrofahrräder bieten eine zugängliche und umweltfreundliche Möglichkeit, diese Wege zu erkunden, da sie es den Fahrern ermöglichen, längere Strecken zurückzulegen und Steigungen leichter zu bewältigen.
Diese erhöhte Nutzung hat jedoch zu einem Bedarf an Regulierungen für Elektrofahrräder auf den Wegen geführt. Derzeit sind Class 1 E-Bikes in New Mexico auf den Wegen erlaubt, während die Zulassung von Class 2 und Class 3 E-Bikes bei den Gemeinden liegt. Der Stadtrat von Albuquerque, Louie Sanchez, hat eine Verordnung vorgeschlagen, um diese Regelung zu ändern. Wenn sie genehmigt wird, würden alle drei Klassen von E-Bikes auf Mehrzweckwegen erlaubt sein, aber es gäbe eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Meilen pro Stunde auf allen Wegen.
Die vorgeschlagene Verordnung hat Diskussionen unter Fahrern und Interessenverbänden ausgelöst. Obwohl viele die Intention hinter der Regelung unterstützen, wurden Bedenken hinsichtlich der einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung geäußert. Einige argumentieren, dass es nicht notwendig ist, eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf allen Wegen festzulegen, da bestimmte Bereiche weniger Fußgängerverkehr haben und breitere Räume, die höhere Geschwindigkeiten ermöglichen.
Interessenverbände wie BikeABQ sind aktiv in diese Diskussionen eingebunden und setzen sich für eine ausgewogene Lösung ein. Sie erkennen die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bereichen mit hohem Fußgängerverkehr an, schlagen jedoch vor, dass längere Mehrzweckwege, die häufig von Pendlern genutzt werden, separat betrachtet werden sollten. Diese Wege bieten eine sichere Alternative für Radfahrer, die es vorziehen, ungeschützte Radwege neben Fahrzeugen zu vermeiden.
Das Thema ist komplex und es ist schwierig, einen Konsens zwischen den verschiedenen Perspektiven zu finden. Sowohl der Stadtrat als auch Interessenverbände wie BikeABQ erkennen die Bedeutung an, die aufgeworfenen Bedenken anzugehen und gleichzeitig die Sicherheit aller Wegebenutzer zu gewährleisten. Sie arbeiten gemeinsam daran, einen praktischen Ansatz zu finden, der die Implementierung von Geschwindigkeitsbegrenzungen dort beinhaltet, wo sie als notwendig und angemessen erachtet werden.
Die vorgeschlagene Verordnung wird weiterhin geprüft und weitere Beratungen sind für den 15. Mai geplant. Der Stadtrat zielt darauf ab, die Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung von E-Bikes auf den Wegen gründlich zu überprüfen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
FAQ:
1. Was sind E-Bikes?
E-Bikes, oder Elektrofahrräder, sind Fahrräder, die von einem Elektromotor unterstützt werden. Sie ermöglichen es den Fahrern, mühelos längere Strecken zurückzulegen und Steigungen leichter zu bewältigen.
2. Was sind die Klassen von E-Bikes?
E-Bikes werden in drei Klassen eingeteilt:
– Class 1: Diese Fahrräder funktionieren nur beim Treten und müssen eine Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde einhalten.
– Class 2: Diese Fahrräder können entweder durch Treten oder durch Verwendung des Gashebels betrieben werden und müssen auch unter 20 Meilen pro Stunde bleiben.
– Class 3: Diese Fahrräder funktionieren ausschließlich beim Treten und müssen eine Geschwindigkeit von unter 28 Meilen pro Stunde beibehalten.
Sources:
– [Marktforschung zur Elektrofahrradindustrie](https://www.beispielquelle.com)